ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Präambel

1. Diese Geschäftsbedingungen sind zur allgemeinen Einsicht auf unserer Internetseite unter www.inovedia.de veröffentlicht, auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch jedes Kunden stellen wir die allgemeinen Geschäftsbedingungen in Schriftform oder auf Wunsch per E-Mail zur Verfügung.

2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Dienstleister, der AK-Support und dem Auftraggeber, eines jeden Kunden des Dienstleisters.

3. Vor Vertragsabschluss zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber bestätigt der Auftraggeber hiermit, dass er Kenntnis von den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstleisters hat, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als angenommen bei Vertragsabschluss.

4. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers werden durch den Dienstleister nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister hat schriftlich der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers zugestimmt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur im Verhältnis von Unternehmen im Sinne des Gesetzes, wobei der Auftraggeber seine gewerbliche Tätigkeit bestätigt, sobald die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstleisters akzeptiert werden.

5. Ein Widerrufsrecht steht einen gewerblichen Auftraggeber nicht zu, es sei denn, der Dienstleister gewährt schriftlich dem Auftraggeber ein Widerrufsrecht.

6. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstleisters gelten fort, soweit es zu Vertragsverlängerungen zwischen dem Dienstleister und dem Auftragsgeber kommt.

7. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind durch den Dienstleister schriftlich per Post oder per E-Mail anzukündigen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen per Post oder per E-Mail widerspricht. Bei Widerspruch gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 2 Leistungen des Dienstleisters

1. Angebote des Dienstleisters sind freibleiben und unverbindlich, der Vertrag kommt erst durch Schriftliche Auftragsbestätigung des Dienstleisters zustande. Die Leistungspflicht des Dienstleisters beginnt erst nach Zahlung des vereinbarten Entgeltes. Ein Widerrufsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu, sollte dies nicht schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden seien. Als Beginn der Vertragsbeziehung gilt das Datum der Auftragsbestätigung, soweit nicht eine andere Vereinbarung zwischen den Parteien vereinbart worden ist.

2. Änderungen oder Vertragserweiterungen bedürfen der Schriftform.

3. Gegenstand der Beauftragung und des Vertrages ist die Durchführung der vereinbarten Leistung, der Dienstleister schuldet keinen bestimmten Erfolg. Der Dienstleister ist dabei auch dazu berechtigt, sich zu Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen Erfüllungsgehilfen zu bedienen, die der Dienstleister selbst aussuchen und überwachen muss, die Erfüllungsgehilfen werden nicht Vertragspartner des Auftraggebers.

4. Der Auftraggeber beauftragt den Dienstleister mit der Schaltung und Optimierung von Werbeanzeigen auf „Google“ und auch optional auf anderen Werbeplattformen. Die Leistungspflicht des Dienstleisters erstreckt sich darin, dass mit dem Auftraggeber bestimmte Suchbegriffe (Keywords) besprochen und vereinbart werden, um bei entsprechender Eingabe im Internet eine Positionierung des Auftraggebers als gewerblicher Kunde auf der „Google-Suchergebnis-Seite“ positioniert zu werden.

5. Die Optimierung der Gewerbeanzeigen auf „Google“ erfolgt, soweit nicht anders vereinbart am Sitz des Auftraggebers, soweit der Ort in „Google Ads“ einstellbar ist, ansonsten der nächstgrößere Ort der Umgebung des Auftraggebers.

6. Der Auftraggeber stellt den Dienstleister vollumfänglich und der Höhe nach unbegrenzt von jeglichen wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtlichen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit den gelieferten Inhalten stehen, frei. Sollte der Dienstleister durch Dritte in Anspruch genommen werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Überprüfung und Verteidigung gegen derartige Ansprüche erforderlich sind.

§ 4 Laufzeit des Vertrages und Kündigungsrechte

1. Der Auftraggeber kann den Dienstleister in Anspruch nehmen und ein Testpaket erwerben. Die Vertragslaufzeit beträgt dabei ein bis zwölf Monate und findet nach Ablauf dieser Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sein Ende.

Darüber hinaus können drei-Monats-Pakete und sechs-Monats-Pakete erworben werden.

Die Pakete können durch den Auftraggeber jeweils einen Monat vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, so wird das Vertragsverhältnis bei dem drei-Monats-Paket jeweils um drei Monate verlängert, bei dem Sechs-Monats-Paket jeweils um sechs Monate.

Des Weiteren können zwölf-Monats-Pakete und vierundzwanzig-Monats-Pakete erworben werden.

Diese Pakete können durch den Auftraggeber jeweils drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, so wird das Vertragsverhältnis bei dem zwölf-Monats-Paket um jeweils zwölf Monate verlängert, bei dem vierundzwanzig-Monats-Paket jeweils um vierundzwanzig Monate.

2. Kündigungen bedürfen der Schriftform, für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang bei Dienstleister an.

3. Der Dienstleister ist darüber hinaus berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos einseitig zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Zahlungsverzug durch den Auftraggeber vor, ebenso, wenn der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt und auch, wenn die Werbeplattformen einschränkende Vertragsänderungen verlangen.

4. Hat der Auftraggeber die außerordentliche Kündigung zu vertreten, so ist er dem Dienstleister

Zum Pauschalen Schadenersatz in Höhe der monatlichen Grundgebühr entsprechend dem Paket, das der Auftraggeber erworben hat, verpflichtet. De Auftraggeber wir die Möglichkeit eingeräumt, nachzuweisen, dass dem Dienstleister tatsächlich ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 5 anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Sämtliche Verträge und Geschäfte zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Erfüllungsort ist der Sitz des Dienstleisters, Aachen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen Dienstleister und Auftraggeber ist Aachen.

§ 6 Schlussbestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Geschäftsbedingungen nicht, es gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Dienstleister ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, der Auftraggeber erhält insoweit rechtzeitig Mitteilung.

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